Wohnung streichen beim Auszug in Mannheim
Wenn Sie die Wohnung beim Auszug in Mannheim streichen lassen müssen, übernehmen wir Wände und Decken übergabefertig – auf Wunsch am Tag nach dem Umzug und vor der Endreinigung.
- Umfang vorher schriftlichWas im Angebot steht, gilt. Kommt etwas dazu, sprechen wir es vorher mit Ihnen ab.
- Ein ZeitplanUmzug und Zusatzleistungen stehen in einem Angebot und in einer Reihenfolge.
- Arbeitskosten absetzbarNach § 35a EStG mindern 20 Prozent der Arbeitskosten Ihre Steuer – mit Rechnung und Überweisung.
- Eine NummerFür den Umzug und alle Arbeiten in der Wohnung dieselbe Telefonnummer.
Streichen, wenn die Wohnung leer ist
Gestrichen wird nach dem Auszug: Erst wenn die Möbel draußen sind, liegen alle Wände frei. Danach trocknet der Anstrich, und erst dann folgt die Endreinigung.
Was enthalten ist, was dazukommt und was nicht
Jede Position steht einzeln und mit ihrem Preis im Angebot.
- AbdeckenBöden, Fenster und Türen abdecken und abkleben.enthalten
- VorarbeitenDübel- und Bohrlöcher spachteln und schleifen.enthalten
- AnstrichWände und Decken deckend, farbige Wände in Weiß oder einem neutralen Ton.enthalten
- AufräumenAbdeckfolie, Klebeband und Farbreste nehmen wir wieder mit.enthalten
- Endreinigung danachDie Reinigung folgt, wenn der Anstrich trocken ist.auf Wunsch
- TapezierenGestrichen wird auf der vorhandenen Tapete oder dem Putz.nicht enthalten
Wohnung streichen beim Auszug in vier Schritten
- 01
Anfrage
Wohnfläche, Zahl der Räume, farbige Wände.
- 02
Besichtigung oder Fotos
Wir sehen Untergrund und Farben an.
- 03
Festes Angebot
Nach Quadratmetern Wandfläche.
- 04
Ausführung
Nach dem Auszug, vor der Endreinigung.
Was das Streichen beim Auszug kostet
Am Markt werden für das Streichen von Wänden 8 bis 15 € je Quadratmeter Wandfläche genannt, Material und Abkleben eingeschlossen (Marktbeobachtung, Stand 2026). Kräftige Farben brauchen meist einen zweiten Anstrich, und jedes Dübelloch wird vorher gespachtelt.
Der Lohnanteil zählt als Handwerkerleistung nach § 35a Abs. 3 EStG: 20 Prozent, höchstens 1.200 € im Jahr, mit Rechnung und Überweisung.
Weitere Marktzahlen stehen in der Preisübersicht.
Fragen zum Streichen beim Auszug
Muss ich überhaupt streichen?
Nur, wenn Ihr Mietvertrag eine wirksame Renovierungsklausel enthält. Wer unrenoviert eingezogen ist und dafür keinen Ausgleich bekommen hat, muss in der Regel nicht streichen (BGH, VIII ZR 185/14).
Streichen Sie auch farbige Wände?
Ja, deckend in Weiß oder dem Ton, den Ihr Vermieter wünscht.
Geht das zusammen mit dem Umzug?
Ja. Umzug, Streichen und Endreinigung planen wir in einer Reihenfolge.
Kann ich das Streichen absetzen?
Ja, den Lohnanteil: 20 Prozent davon, höchstens 1.200 € im Jahr. Die Farbe zählt als Material nicht mit.
Vor dem Auftrag: Mietvertrag und Einzugsprotokoll ansehen
Prüfen Sie vorher zwei Unterlagen: die Renovierungsklausel im Mietvertrag und das Protokoll vom Einzug. Viele Klauseln sind unwirksam, und wer unrenoviert eingezogen ist, muss oft gar nicht streichen. Was der Bundesgerichtshof dazu entschieden hat, steht im Ratgeber zum Streichen beim Auszug.
Eine Ausnahme sind kräftige Farben: Wer eine hell übernommene Wohnung mit roten oder blauen Wänden zurückgibt, kann Schadensersatz schulden, auch ohne Klausel.
Lässt sich im selben Auftrag buchen
Zum Nachlesen:
WIRTH Umzüge & Lagerung
Kieselgrund 14, 68239 Mannheim
01579 2823635
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Soll gestrichen werden?
Nennen Sie Wohnfläche, Zahl der Räume und ob farbige Wände dabei sind.


