Muss ich streichen, wenn die Wohnung beim Einzug unrenoviert war?
In der Regel nicht: Eine formularmäßige Renovierungsklausel ist dann unwirksam, wenn Sie keinen angemessenen Ausgleich erhalten haben (BGH, VIII ZR 185/14). Den unrenovierten Zustand müssen Sie allerdings beweisen (BGH, VIII ZB 43/23).

