Mietrecht

Muss ich beim Auszug streichen? Das gilt nach BGH-Rechtsprechung

Beim Auszug streichen muss nur, wessen Mietvertrag eine wirksame Klausel enthält – und viele sind es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht. Eine Ausnahme gilt für kräftige Farben: Wer eine neutral übernommene Wohnung bunt zurückgibt, kann Schadensersatz schulden.

Kurz beantwortet

Muss ich streichen, wenn die Wohnung beim Einzug unrenoviert war?

In der Regel nicht: Eine formularmäßige Renovierungsklausel ist dann unwirksam, wenn Sie keinen angemessenen Ausgleich erhalten haben (BGH, VIII ZR 185/14). Den unrenovierten Zustand müssen Sie allerdings beweisen (BGH, VIII ZB 43/23).

Muss ich bunte Wände vor dem Auszug überstreichen?

Wenn Sie die Wohnung in neutralen Farben übernommen haben und in kräftigen Farben zurückgeben, kann der Vermieter Schadensersatz verlangen (BGH, Urteil vom 06.11.2013, VIII ZR 416/12).

Was ist eine Quotenabgeltungsklausel?

Eine Klausel, nach der Sie beim Auszug einen Anteil der Renovierungskosten zahlen sollen, wenn die Renovierungsfristen noch nicht abgelaufen sind. Der BGH hält sie für unwirksam (Urteil vom 18.03.2015, VIII ZR 242/13).

Grundsatz

Streichen ist nach dem Gesetz Sache des Vermieters

Der Vermieter muss die Wohnung während der Mietzeit in einem Zustand erhalten, der zum vertragsgemäßen Gebrauch geeignet ist (§ 535 Abs. 1 Satz 2 BGB). Dazu gehören auch die Schönheitsreparaturen – Wände und Decken streichen, Heizkörper und Innentüren lackieren.

Der Mietvertrag kann diese Pflicht auf den Mieter übertragen. In Formularverträgen geschieht das über eine Klausel, und an solche Klauseln stellt der Bundesgerichtshof strenge Anforderungen. Ist die Klausel unwirksam, bleibt es beim Gesetz: Sie müssen nicht streichen.

Einzugszustand

Unrenoviert eingezogen: Die Klausel ist meist unwirksam

Haben Sie die Wohnung unrenoviert oder renovierungsbedürftig übernommen, ist eine formularmäßige Renovierungsklausel unwirksam – es sei denn, der Vermieter hat Ihnen dafür einen angemessenen Ausgleich gewährt, etwa einen Mietnachlass (BGH, Urteil vom 18.03.2015, VIII ZR 185/14).

Andernfalls müssten Sie die Wohnung in besserem Zustand zurückgeben, als Sie sie bekommen haben. Darin sah der Bundesgerichtshof eine unangemessene Benachteiligung des Mieters (§ 307 BGB).

Quotenabgeltung

Anteilige Renovierungskosten beim frühen Auszug

Manche Verträge verlangen, dass Sie beim Auszug vor Ablauf der üblichen Renovierungsfristen einen Anteil der Kosten zahlen – je nachdem, wie lange die letzte Renovierung zurückliegt. Solche Quotenabgeltungsklauseln hat der Bundesgerichtshof für unwirksam erklärt (BGH, Urteil vom 18.03.2015, VIII ZR 242/13).

Beweislast

Den Zustand beim Einzug müssen Sie beweisen

Wer sich darauf beruft, die Wohnung unrenoviert übernommen zu haben, muss das beweisen – die Beweislast trägt der Mieter (BGH, Beschluss vom 30.01.2024, VIII ZB 43/23).

Die besten Belege sind das Übergabeprotokoll vom Einzug, datierte Fotos und Zeugen. Fehlt all das, wird es schwer, eine Klausel wegen unrenovierter Übergabe zu Fall zu bringen.

Farbige Wände

Kräftige Farben: Hier kann Schadensersatz drohen

Unabhängig von jeder Renovierungsklausel gilt: Wer eine in neutralen Farben übernommene Wohnung mit kräftig gestrichenen Wänden zurückgibt, die viele Mietinteressenten nicht akzeptieren würden, kann dem Vermieter Schadensersatz schulden (BGH, Urteil vom 06.11.2013, VIII ZR 416/12). Grundlage ist die allgemeine Rücksichtnahmepflicht des Mieters (§§ 535, 241 Abs. 2, 280 Abs. 1 BGB).

Haben Sie einzelne Wände rot, blau oder gelb gestrichen, bringen Sie sie vor der Übergabe auf einen hellen, neutralen Ton zurück.

Richtwert

Was es kostet, die Wohnung streichen zu lassen

Als Richtwert werden am Markt 8 bis 15 € je Quadratmeter Wandfläche genannt, Material und Abkleben eingeschlossen (Marktbeobachtung, Stand 2026). Bei 150 Quadratmetern Wandfläche sind das 1.200 bis 2.250 €.

Der Lohnanteil zählt als Handwerkerleistung nach § 35a Abs. 3 EStG: 20 Prozent, höchstens 1.200 € im Jahr, mit Rechnung und Überweisung.

Abnahme

Was bei der Übergabe in jedem Fall zählt

Ob gestrichen werden muss, entscheidet der Mietvertrag. Unabhängig davon prüft der Vermieter bei der Abnahme die Sauberkeit, die Dübellöcher und die Einbauten, die Sie selbst angebracht haben. Endreinigung und Kleinreparaturen lassen sich mit dem Umzug in einen Termin legen – und wenn gestrichen werden muss, auch das Streichen.

Keine Rechtsberatung – im Zweifel fragen Sie den Mieterverein oder einen Anwalt.

Stand: 09.10.2026

Fragen und Antworten

Häufige Fragen dazu

Wie beweise ich den Zustand der Wohnung beim Einzug?

Mit dem Übergabeprotokoll, mit datierten Fotos vom Einzugstag und mit Zeugen. Die Beweislast trägt nach dem BGH der Mieter (Beschluss vom 30.01.2024, VIII ZB 43/23).

Was kostet es, die Wohnung beim Auszug streichen zu lassen?

Als Richtwert nennt der Markt 8 bis 15 € je Quadratmeter Wandfläche, Material und Abkleben eingeschlossen (Marktbeobachtung, Stand 2026).

  • Umfang vorher schriftlichWas im Angebot steht, gilt. Kommt etwas dazu, sprechen wir es vorher mit Ihnen ab.
  • Ein ZeitplanUmzug und Zusatzleistungen stehen in einem Angebot und in einer Reihenfolge.
  • Arbeitskosten absetzbarNach § 35a EStG mindern 20 Prozent der Arbeitskosten Ihre Steuer – mit Rechnung und Überweisung.
  • Eine NummerFür den Umzug und alle Arbeiten in der Wohnung dieselbe Telefonnummer.
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