Halteverbotszone in Mannheim für den Umzug
Die Halteverbotszone für Ihren Umzug in Mannheim beantragen wir auf Wunsch bei der Straßenverkehrsbehörde, stellen die Schilder auf und bauen sie danach ab. Planen Sie etwa zwei Wochen Vorlauf ein.
Halteverbotszone in vier Schritten
- 01
Adresse und Tag melden
Straße, Hausnummer, Umzugsdatum, gewünschte Zeitspanne und die Länge des Fahrzeugs.
- 02
Antrag einreichen
Der Antrag geht bei der Straßenverkehrsbehörde ein. Für die Bearbeitung sind drei bis sieben Werktage zu rechnen.
- 03
Schilder aufstellen
Wir stellen die Schilder auf und dokumentieren Aufstellung und vorhandene Fahrzeuge.
- 04
Nutzen und abbauen
Am Umzugstag ist die Fläche frei. Nach dem Be- oder Entladen werden Schilder und Ständer abgebaut.
- Besichtigung kostenlosWir sehen uns Umzugsgut und Zugang an, bevor wir einen Preis nennen.
- Angebot schriftlichWas verpackt, transportiert, montiert und eingelagert wird – und was nicht.
- Aufmaß vor OrtVolumen, Etagen, Tragweg und Sperrgut. Darauf beruht der Festpreis.
- Positionen getrenntTransport, Material, Montage und Lagerung stehen einzeln im Angebot.
Wo der Antrag hingeht und was hineingehört
Die Halteverbotszone in Mannheim ordnet die Straßenverkehrsbehörde an. Der Antrag lässt sich online über das Portal der Stadt stellen oder persönlich im Stadthaus N 1 abgeben. Hinein gehören Straße und Hausnummer, der Tag und die Zeitspanne, die Länge der Zone in Metern und die Zahl der Stellplätze, die für den Umzug freigehalten werden sollen.
Zwischen Mai und September, der Hochsaison für Umzüge, dauert die Bearbeitung länger, weil mehr Anträge eingehen. Stellen Sie den Antrag deshalb nicht erst in der letzten Woche vor dem Termin.
Nach der Anordnung werden die mobilen Schilder aufgestellt, mindestens 72 Stunden vor dem Umzugstag. Am Umzugstag steht das Fahrzeug dann direkt vor dem Haus, und die Tragewege bleiben kurz.
Was eine Halteverbotszone in Mannheim kostet
Für den Komplettservice aus Antrag, Schildern, Aufstellung und Abbau werden am Markt 59 bis 202 € genannt (Marktbeobachtung, Stand 2026). Die Spanne erklärt sich aus der Länge der Zone, der Zahl der Schilder und der Frage, ob eine oder zwei Adressen abzusichern sind.
Darin steckt die Verwaltungsgebühr der Behörde. Für sie werden etwa 21 bis 50 € genannt (Marktbeobachtung, Stand 2026). Die Stadt Mannheim veröffentlicht keinen festen Betrag; verbindlich ist der Gebührenbescheid zum Antrag.
Ein Vergleich von Angeboten lohnt nur bei gleichem Umfang: Manche Anbieter rechnen je Schild ab, andere je Zone, und der Abbau steht nicht immer im Preis. Was für Ihre Adresse anfällt, steht in unserem Angebot, zusammen mit der Zonenlänge, die wir beantragen.
Weitere Marktzahlen stehen in der Preisübersicht.
Was enthalten ist, was dazukommt und was nicht
Jede Position steht einzeln und mit ihrem Preis im Angebot.
- Antrag bei der StraßenverkehrsbehördeWir stellen den Antrag und tragen Adresse, Tag, Zeitspanne und Länge der Zone ein.enthalten
- Zone bemessenDie Länge in Metern richtet sich nach Fahrzeuglänge und Rangierraum. Im Antrag steht, wie viele Stellplätze gesperrt werden.enthalten
- Schilder mindestens 72 Stunden vorherDie mobilen Halteverbotsschilder stehen spätestens drei Tage vor dem Termin.enthalten
- Dokumentation beim AufstellenWir halten Datum und Uhrzeit fest und fotografieren Schilder, Straßenansicht und die Kennzeichen der Fahrzeuge, die bereits dort stehen.enthalten
- Anordnung am UmzugstagDie Anordnung der Behörde liegt vor Ort vor und wird auf Verlangen vorgezeigt.enthalten
- Abbau nach dem Be- oder EntladenSchilder und Ständer werden nach dem Umzug wieder abgeholt, die Fläche bleibt nicht länger gesperrt als nötig.enthalten
- Zone an beiden AdressenAuszug und Einzug brauchen je eine eigene Anordnung. Beide Anträge, beide Aufstellungen und beide Abbauten laufen über uns.auf Wunsch
- Anfrage bei knapper FristBleiben weniger als zwei Wochen, fragen wir bei der Behörde an, was für den Wunschtag noch geht, und sagen Ihnen das Ergebnis.auf Wunsch
- Zusage für einen bestimmten TagÜber den Antrag entscheidet die Straßenverkehrsbehörde. Eine Anordnung für einen bestimmten Tag sagen wir deshalb nicht zu.nicht enthalten
- AbschleppenOb ein Fahrzeug umgesetzt wird, entscheidet die Polizei vor Ort.nicht enthalten
- Sperrung von Höfen und TiefgaragenPrivatflächen fallen nicht unter eine straßenverkehrsrechtliche Anordnung; dort gilt die Zusage des Eigentümers.nicht enthalten
- Leistungsverzeichnis im Angebot
- Ausschlüsse schriftlich
- Preis vor dem Auftrag
- Halteverbotszone auf Wunsch
Warum die Frist über die Abschleppkosten entscheidet
Wer parkt, bevor die Schilder stehen, kann das Verbot nicht kennen. Die Kosten für das Umsetzen muss ein Halter deshalb erst tragen, wenn die Schilder mindestens drei volle Tage vorher standen (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 24.05.2018, 3 C 25.16).
Deshalb dokumentieren wir die Aufstellung: Fotos mit Datum und Uhrzeit, die Straßenansicht und die notierten Kennzeichen belegen, dass die Frist eingehalten wurde und welche Fahrzeuge vorher schon standen.
Ein zweites Problem ist eine Zone, die zu kurz bemessen ist. Ein Möbelwagen braucht mehr als einen Stellplatz. Zwei Stellplätze sind rund zehn Meter: Ein Fahrzeug von zwölf Metern braucht drei, dazu Raum zum Rangieren und für die Ladebordwand. Länge in Metern und Zahl der Stellplätze gehören in den Antrag, am Umzugstag lässt sich daran nichts mehr ändern.
Fragen zur Halteverbotszone
Wie früh muss die Halteverbotszone beantragt werden?
Rechnen Sie mit etwa zwei Wochen Vorlauf. Die Behörde braucht drei bis sieben Werktage für die Anordnung, zwischen Mai und September länger. Die Schilder müssen dann mindestens 72 Stunden vor dem Umzugstag stehen.
Wo wird der Antrag in Mannheim gestellt?
Bei der Straßenverkehrsbehörde der Stadt Mannheim, online über das Portal der Stadt oder persönlich im Stadthaus N 1. Auf Wunsch reichen wir den Antrag für Sie ein.
Was kostet die Zone?
Für den Komplettservice werden am Markt 59 bis 202 € genannt, für die reine Verwaltungsgebühr etwa 21 bis 50 € (Marktbeobachtung, Stand 2026). Verbindlich ist der Gebührenbescheid der Stadt zum Antrag.
Was passiert, wenn am Umzugstag trotzdem ein Auto in der Zone steht?
Dann rufen wir die Polizei und legen die Fotos der Aufstellung vor. Ob das Fahrzeug umgesetzt wird, entscheidet die Polizei vor Ort.
Wie viele Meter muss die Zone lang sein?
Das richtet sich nach dem Fahrzeug: Ein Fahrzeug von zwölf Metern braucht drei Stellplätze, dazu Raum zum Rangieren und für die Ladebordwand. Die Länge legen wir vor dem Antrag fest.
Brauche ich zwei Zonen?
Wenn an beiden Adressen am Straßenrand gehalten wird, ja. Jede Adresse braucht eine eigene Anordnung, eigene Schilder und einen eigenen Abbau.
Gilt die Zone auch im Innenhof oder in der Tiefgarage?
Nein. Eine straßenverkehrsrechtliche Anordnung gilt im öffentlichen Straßenraum. Für Privatflächen brauchen Sie die Zusage von Eigentümer oder Verwaltung.
Was, wenn sich der Umzugstermin verschiebt?
Melden Sie den neuen Tag so früh wie möglich. Die Anordnung gilt für den beantragten Zeitraum, und für den neuen Termin müssen die Schilder wieder 72 Stunden vorher stehen.
Lässt sich im selben Auftrag buchen
Zum Nachlesen:
WIRTH Umzüge & Lagerung
Kieselgrund 14, 68239 Mannheim
01579 2823635
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Wann ziehen Sie um?
Nennen Sie Adresse und Datum. Wir prüfen, ob der Vorlauf reicht, bemessen die Zone und reichen den Antrag ein.


