Vertragsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Bedingungen gelten für Verträge zwischen WIRTH Umzüge & Lagerung, Kieselgrund 14, 68239 Mannheim (nachfolgend „wir“) und unseren Auftraggebern (nachfolgend „Sie“).

§ 1 Geltungsbereich und Vorrang

(1) Diese Bedingungen gelten für alle unsere Leistungen: Umzüge und Transporte (Privat-, Firmen- und Büroumzüge, Fernumzüge, Senioren- und Studentenumzüge), Ein- und Auspacken, Möbel- und Küchenmontage, Klavier- und Flügeltransporte, die Einrichtung von Halteverbotszonen, Entrümpelungen und Haushaltsauflösungen, die Einlagerung von Umzugsgut als Möbeleinlagerung oder Zwischenlagerung, auch in Verbindung mit einem Umzug, die Endreinigung zur Wohnungsübergabe, Kleinreparaturen vor der Übergabe, das Streichen der Wohnung beim Auszug sowie Gebäudereinigung, Fensterreinigung, Hausmeisterservice, Winterdienst und Grünpflege.

(2) Vorrang der zwingenden Vorschriften. Für Umzüge von Wohnungen gelten ergänzend die §§ 451 bis 451h HGB, für die Einlagerung die §§ 467 bis 475h HGB. Sind Sie Verbraucher, gehen die dort zu Ihren Gunsten zwingenden Vorschriften diesen Bedingungen vor.

(3) Vorrang des Angebots. Bei Widersprüchen zwischen diesen Bedingungen und dem Leistungsverzeichnis des Angebots gilt das Leistungsverzeichnis. Was dort für Ihren Auftrag vereinbart ist, geht diesen allgemeinen Regeln vor.

(4) Abweichende Bedingungen, die Sie verwenden, werden nicht Vertragsinhalt, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.

§ 2 Besichtigung, Angebot und Vertragsschluss

(1) Unsere Darstellungen auf dieser Website sind keine bindenden Angebote, sondern eine Aufforderung an Sie, eine Anfrage zu stellen.

(2) Vor dem Angebot sehen wir uns den Umfang an — vor Ort, per Videoanruf oder, bei kleineren Leistungen, anhand von Fotos und Ihren Angaben. Die Besichtigung ist kostenlos und unverbindlich.

(3) Auf dieser Grundlage erhalten Sie ein Angebot in Textform mit den Preisen, einem Leistungsverzeichnis und einer Angabe dazu, was ausdrücklich nicht enthalten ist. Der Vertrag kommt zustande, wenn Sie dieses Angebot annehmen.

(4) Der Festpreis setzt voraus, dass die Umstände zutreffen, von denen das Angebot ausgeht. Weicht der tatsächliche Umfang erheblich ab — zusätzliches Umzugsgut, eine andere Zugangssituation, eine nicht mitgeteilte Etage, ein gesperrter Zufahrtsweg —, können wir den Mehraufwand berechnen. Wir weisen Sie darauf hin, bevor wir ihn ausführen.

§ 3 Leistungsumfang

(1) Was wir schulden, ergibt sich aus dem Angebot. Leistungen, die dort nicht aufgeführt sind, sind nicht geschuldet.

(2) Zusatzleistungen wie Ein- und Auspacken, Möbel- und Küchenmontage, die Einrichtung einer Halteverbotszone, Entrümpelung, Endreinigung, Kleinreparaturen, das Streichen der Wohnung oder Termine außerhalb der üblichen Arbeitszeiten erbringen wir auf Wunsch. Sie werden im Angebot als eigene Position ausgewiesen und gesondert vergütet.

(3) Nicht geschuldet sind Arbeiten, die eine besondere Zulassung oder Fachkunde erfordern: das Anschließen von Elektro-, Gas- und Wasserinstallationen, Elektroarbeiten über den Anschluss steckerfertiger Geräte hinaus, Tapezier-, Putz- und Bodenarbeiten, das Stimmen von Instrumenten sowie die datenschutzkonforme Aktenvernichtung.

(4) Kran- und Fensterbergungen führen wir nur nach gesonderter Besichtigung und Vereinbarung durch.

§ 4 Ihre Mitwirkung

(1) Sie teilen uns vor Vertragsschluss alles mit, was für die Durchführung erheblich ist: Etagen und das Vorhandensein eines Aufzugs an beiden Adressen, Zugangsbeschränkungen, Tragwege, besonders schwere oder wertvolle Stücke, Instrumente, Tresore und Gegenstände, deren Verpackung besondere Anforderungen stellt.

(2) Sie sorgen dafür, dass die Wohnung am vereinbarten Termin zugänglich und das Umzugsgut, soweit Sie selbst packen, verpackt ist. Elektro- und Wassergeräte sind vor dem Transport abzuklemmen und zu entleeren, soweit das nicht als Leistung vereinbart ist.

(3) Was nicht mitfährt. Bargeld, Schmuck, Wertpapiere, Sammlungsstücke von außergewöhnlichem Wert, Ausweise, Urkunden sowie gefährliche Stoffe transportieren wir nicht. Solche Gegenstände nehmen Sie bitte selbst mit. Auch Tiere transportieren wir nicht.

(4) Haben Sie eine Halteverbotszone selbst beauftragt, verantworten Sie auch deren rechtzeitige Aufstellung. Übernehmen wir sie, gilt § 5.

§ 5 Halteverbotszone

(1) Auf Wunsch beantragen wir die Halteverbotszone bei der zuständigen Behörde und stellen die Schilder auf. Zuständig ist immer die Stadt, in der die Zone stehen soll; bei einem Umzug über die Stadtgrenze sind das zwei Anträge.

(2) Der Antrag braucht Vorlauf — rund zwei Wochen, je nach Stadt und in der Hochsaison auch länger. Die Schilder müssen mindestens 72 Stunden vor dem Termin stehen, damit ein widerrechtlich abgestelltes Fahrzeug abgeschleppt werden kann. Wir dokumentieren Aufstellung und Abbau mit Datum und Uhrzeit.

(3) Für die Entscheidung der Behörde und dafür, dass die Zone am Umzugstag tatsächlich frei ist, können wir nicht einstehen. Steht trotz ordnungsgemäß aufgestellter Schilder ein Fahrzeug in der Zone, verständigen wir auf Ihren Wunsch die Polizei, die über das Abschleppen entscheidet; die Kosten dafür tragen zunächst Sie.

§ 6 Preise und Zahlung

(1) Die Preise des Angebots sind Festpreise für den dort beschriebenen Umfang, soweit nicht ausdrücklich eine Abrechnung nach Aufwand, nach Kubikmeter und Monat oder nach Lagertagen vereinbart ist. Alle Preise verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Die Vergütung ist nach Abschluss der Leistung fällig; für die Möbeleinlagerung gilt § 10 Abs. 3. Zahlung per Überweisung; eine Barzahlung ist möglich, führt aber dazu, dass die Steuerermäßigung nach § 35a EStG entfällt — dort ist die unbare Zahlung Voraussetzung.

(3) Die Rechnung weist die Arbeitskosten getrennt aus, damit Sie sie steuerlich geltend machen können.

§ 7 Termine, Verzögerungen und Absagen

(1) Vereinbarte Termine halten wir ein. Verzögern sich Beladung oder Entladung aus Gründen, die Sie zu vertreten haben — verspätete Schlüsselübergabe, nicht gepacktes Umzugsgut, blockierte Zufahrt —, können wir die zusätzliche Wartezeit berechnen.

(2) Können wir einen Termin aus Gründen nicht halten, die wir zu verantworten haben, informieren wir Sie unverzüglich und vereinbaren einen neuen Termin. Ihre gesetzlichen Rechte bleiben unberührt.

(3) Sagen Sie einen Termin ab, gilt: bis 14 Tage vorher kostenfrei; danach können wir die nachweisbar entstandenen Aufwendungen berechnen, insbesondere Gebühren für eine bereits beantragte Halteverbotszone.

§ 8 Haftung für Umzugsgut

(1) Für Verlust oder Beschädigung des Umzugsguts haften wir nach den gesetzlichen Vorschriften. § 451e HGB begrenzt diese Haftung auf 620 Euro je Kubikmeter Laderaum, der zur Erfüllung des Vertrages benötigt wird.

(2) Auf diese Begrenzung können wir uns Ihnen gegenüber als Verbraucher nur berufen, wenn wir Sie bei Vertragsschluss über die Haftung unterrichtet und darauf hingewiesen haben, dass Sie eine weitergehende Haftung vereinbaren oder das Gut versichern können (§ 451g Satz 1 Nr. 1 HGB). Dieser Hinweis steht im Angebot.

(3) Unbeschränkt haften wir bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und in den weiteren Fällen, in denen das Gesetz eine Haftungsbegrenzung ausschließt.

(4) Zusätzliche Absicherung. Übersteigt der Wert einzelner Gegenstände die gesetzliche Grenze deutlich — Instrumente, Kunst, Sammlungen —, sprechen Sie uns vor dem Umzug an. Eine zusätzliche Absicherung ist auf Wunsch möglich und wird im Angebot als eigene Position ausgewiesen.

§ 9 Schäden anzeigen

(1) Zeigen Sie einen Verlust oder eine Beschädigung bitte an: erkennbare Schäden spätestens am Tag nach der Ablieferung, äußerlich nicht erkennbare Schäden binnen 14 Tagen nach der Ablieferung (§ 451f HGB). Die Anzeige in Textform genügt.

(2) Halten Sie den Schaden am besten schon bei der Übergabe fest: kurz notieren, fotografieren, im Übergabeprotokoll vermerken. Das erleichtert die Abwicklung für beide Seiten.

§ 10 Einlagerung

(1) Für die Einlagerung von Umzugsgut gelten die §§ 467 ff. HGB. Wir lagern das Gut sorgfältig; Sie haben keinen eigenen Zugang zum Lager. Was ein- und ausgelagert wird, halten wir in einer Liste fest.

(2) Hinweis auf die Versicherungsmöglichkeit. Nach § 472 Abs. 1 Satz 2 HGB weisen wir Sie darauf hin, dass Sie das Lagergut versichern können. Auf Wunsch übernehmen wir das für Sie; ohne eine solche Vereinbarung ist das Lagergut nicht gesondert versichert.

(3) Die Möbeleinlagerung wird nach Kubikmeter und Monat berechnet und monatlich im Voraus gezahlt. Ein Enddatum muss bei Vertragsschluss nicht feststehen.

(4) Eine Lagerung, die im Angebot als Zwischenlagerung bezeichnet ist, wird nach Lagertagen berechnet und endet mit der Rücklieferung. Die monatliche Zahlung nach Absatz 3 und die Kündigungsfrist nach Absatz 7 gelten für sie nicht.

(5) Die Rücklieferung vereinbaren wir mit angemessener Vorlaufzeit, in der Regel eine Woche. Kürzere Fristen versuchen wir zu ermöglichen, können sie aber nicht zusagen.

(6) Einlagern lassen sich keine Gegenstände, die verderblich, gefährlich oder verboten sind, sowie Bargeld, Schmuck und Wertpapiere.

(7) Den Vertrag über die Möbeleinlagerung können beide Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündigen. Bleibt die Lagervergütung länger als zwei Monate aus, können wir das Lagergut nach vorheriger Ankündigung und Setzung einer angemessenen Frist verwerten; ein Überschuss steht Ihnen zu.

§ 11 Widerrufsrecht für Verbraucher

Schließen Sie den Vertrag als Verbraucher ausschließlich über Fernabsatz — also über Telefon, E-Mail oder unser Formular, ohne persönliches Gespräch —, steht Ihnen ein Widerrufsrecht zu.

Widerrufsbelehrung

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist.

Vorzeitiger Leistungsbeginn. Soll der Umzug oder die Einlagerung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, brauchen wir dazu Ihr ausdrückliches Verlangen (§ 356 Abs. 4 BGB). Widerrufen Sie danach, zahlen Sie einen angemessenen Betrag für die bis dahin erbrachte Leistung. Haben wir die Leistung auf Ihr Verlangen vollständig erbracht, erlischt das Widerrufsrecht.

§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht.

(2) Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

(3) Stand dieser Bedingungen: September 2026.

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